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   Autor  Thema: ÜL und die ersten FreigewässerTG mit Beginnern  (Gelesen 735 mal)
Andreas_Brandl
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ÜL und die ersten FreigewässerTG mit Beginnern
« am: 29.03.07 um 15:20:38 »
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Hallo zusammen,
 
folgende Reglung werden wir ab sofort auch bei uns am See umsetzen!
 
 
 
 
Begleitung von Freigewässeranfängern - |Richtige Qualifikation|  
In Übungsleiter - und Tauchlehrerlehrgängen kommt regelmäßig die Frage auf, welche Qualifikation erforderlich ist, um Tauchanfänger bei ihren ersten Freigewässertauchgängen zu begleiten. Oftmals wird dies mit der Abnahmeberechtigung für das DTSA Basic verwechselt.
 
Der VDST-Fachbereich Ausbildung möchte den Betroffenen und den Verantwortlichen in den
VDST-Vereinen mit einigen Klarstellungen helfen. Zunächst muss unterschieden werden zwischen der Begleitung der ersten Freigewässertauchgänge und der Freigewässerausbildung.
 
Die ersten Freigewässertauchgänge dienen der Heranführung und Motivation eines fertig im Bad oder Pool ausgebildeten Anfängers an die neue Umgebung Freigewässer. Dabei gilt es in erster Linie, Eindrücke zu sammeln, sich an das Tauchen in vollständiger Ausrüstung zu gewöhnen und einfach nur zu beobachten. Außer dem Check des Wasser-Nase-Reflexes und der Tarierung an der Oberfläche vor dem Tauchgang werden dabei keine Übungen durchgeführt, der Anfänger wird von seinem Begleiter komplett geführt und „betaucht“. Die Freigewässerausbildung von Anfängern hingegen beinhaltet gerade die Durchführung von Übungen im Freigewässer, die im Rahmen einer sinnvollen methodischen Reihe schrittweise ausgebildet werden und je nach Risikopotenzial besonders sorgfältig vom zuständigen Ausbilder abgesichert werden müssen. Genau diese Anfängerausbildung ist Gegenstand der Ausbildung zum Tauchlehrer (TL)* und das Hauptaufgabengebiet des TL*. Die alleinige Begleitung der ersten Freigewässertauchgänge hingegen erfordert nicht notwendigerweise den TL-Status, wenn durch eine anderweitige Ausbildung die erforderliche Qualifizierung gegeben ist. Als hinreichende Qualifizierung bewertet der VDST die abgeschlossene ÜL-C-Lizenz zusammen mit dem DTSA***, falls der ÜL-C in der Begleitung von Freigewässeranfängern ausgebildet wurde. Dies ist der Fall bei allen ÜL-C, die nach dem Neukonzept ausgebildet wurden (beinhaltet dieses Modul) oder die anderweitig, zum Beispiel im Rahmen einer Sonderausbildung, darin qualifiziert wurden. Das DTSA*** ist dabei erforderlich, weil es den Nachweis der erforderlichen Freigewässerfertigkeiten und insbesondere der Rettungsfähigkeit durch den Spezialkurs Tauchsicherheit und Rettung beinhaltet. Von diesen begleiteten Tauchgängen zu unterscheiden ist das DTSA Basic. Dieses Einsteigerbrevet im Freigewässer wird vorwiegend von den Tauchbasen am Meer genutzt, während in den VDST-Vereinen im Regelfall die Anfängerausbildung mit dem DTSA* endet. Das DTSA Basic entspricht dem Level 1 der europäischen Norm und beinhaltet auch Übungen im Freigewässer. Daher ist erst der TL* zur Abnahme dieser Übungen qualifiziert. Wenn ein ÜL-C mit DTSA*** das DTSA Basic abnehmen möchte, ist die Aufsicht und Absicherung durch einen TL erforderlich, da nur dieser darin ausgebildet wurde.  
 
Fazit: Die reine Begleitung der ersten Freigewässertauchgänge durch einen ÜL-C mit DTSA*** ist möglich, die Abnahme und Absicherung von Übungen hingegen ist Aufgabe des Tauchlehrers.
 
VDST Fachbereich Ausbildung, Peter Bredebusch
 
Aus Sporttaucher 03 - 2007 - Seite 11  
 
 
Euer Vorstand
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Andreas Brandl
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